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Begriff der Ruhepause

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2025/194wbl 2025, 727 Heft 12 v. 30.12.2025

§ 2 Abs 1 Z 1 AZG, § 11 Abs 1 AZG, § 13b Abs 1 AZG

Durch einen Fahr- und Dienstplan im Voraus fixierte Zeiten zwischen einzelnen Fahrten eines Linienbuslenkers, die nach Belieben verbracht werden können, sind keine Arbeitszeit. Die Beschaffenheit des Ortes, der für eine Ruhepause zur Verfügung steht, ist nicht von Bedeutung.

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