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Markenrecht: Zur Benutzung einer Marke durch den Inhaber einer gleichnamigen Firma

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2025/185wbl 2025, 672 Heft 11 v. 15.12.2025

§ 10 Abs 1 MSchG, § 10a MSchG

Nur die Verwendung einer Firma als Zeichen für Waren oder Dienstleistungen kann in Rechte an einer Marke eingreifen und daher unter den Voraussetzungen des § 10 Abs 1 MSchG Unterlassungsansprüche begründen; ein darüber hinausgehender Anspruch auf Änderung oder Löschung der Firma als solcher besteht nicht.

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