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Kontokorrent; konkludentes Saldoanerkenntnis; Voraussetzungen; Rechtsnatur

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2025/183wbl 2025, 670 Heft 11 v. 15.12.2025

§ 355 UGB, § 356 UGB, § 357 UGB

Das Angebot zur Anerkennung des Saldos gemäß § 354 Abs 4 UGB kann auch konkludent angenommen werden.

Für die Begründung der rechtlich selbständigen Saldoforderung durch die (konstitutive) Feststellung des Rechnungsabschlusses kommt es nicht darauf an, dass der im Regelfall eines kausalen Anerkenntnisses sonst erforderliche Rechtsgrund der Streitbereinigung vorliegt.

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