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Formpflicht und Vereinbarung einer Solidarhaftung zweier Neugesellschafter für den Gesamtkaufpreis

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2025/182wbl 2025, 670 Heft 11 v. 15.12.2025

§ 76 GmbHG

Vereinbarungen, die bloß in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Anteilsübertragung stehen, sind ebenso wie die Preisvereinbarung selbst von der Formpflicht nicht umfasst. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit ist nicht Aufgabe des Notars.

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