Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 wurde in Hinblick auf das GrEStG das Ziel verfolgt, Immobilientransaktionen in Form von Share Deals steuerlich ähnlich zu behandeln wie Asset Deals. Dies soll einerseits durch zusätzliche Verschärfungen für Immobiliengesellschaften zur Schließung bestehender Regelungslücken und zur Förderung der Steuerehrlichkeit, andererseits durch eine Ausweitung der steuerlichen Tatbestände im Zusammenhang mit Gesellschafterwechseln (§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG) und der Anteilsvereinigung bzw -übertragung (§ 1 Abs 3 Z 2 GrEStG) erreicht werden. Kernpunkte sind die Herabsetzung der Beteiligungsschwelle, die Einführung des Begriffs der „Erwerbergruppe“ sowie die Ausdehnung des Tatbestands des Gesellschafterwechsels auf Kapitalgesellschaften.

