Der Beitrag befasst sich mit den haftungsrechtlichen Implikationen von Influencer Marketing über Social Media, das aus der modernen Werbewelt nicht mehr wegzudenken ist. Neben der Haftung des Influencers selbst für seine Werbeaussagen nach § 1300 ABGB wird auf die Verantwortlichkeit der beworbenen Hersteller bzw Händler nach dem Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht eingegangen. Da die Werbetätigkeit von Influencern typischerweise grenzüberschreitend ist, wird schließlich noch die kollisionsrechtliche Anknüpfung des Haftungskomplexes behandelt.

