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Kein verpöntes Motiv bei Eventualkündigung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/192wbl 2024, 736 Heft 12 v. 23.12.2024

§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG

Vertritt ein Arbeitgeber die Ansicht, dass ein mehrmals befristetes Arbeitsverhältnis durch Fristablauf geendet hat, liegt darin kein verpöntes Motiv einer von ihm erklärten Eventualkündigung.

OGH, 19.09.2024, 9 ObA 67/24d

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