§ 102 ArbVG, § 228 ZPO
Eine Klage eines Arbeitnehmers auf Feststellung, er habe keine Dienstpflichtverletzung begangen, ist unzulässig.
Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber zuvor eine Sanktionsmaßnahme gesetzt hat.
§ 102 ArbVG, § 228 ZPO
Eine Klage eines Arbeitnehmers auf Feststellung, er habe keine Dienstpflichtverletzung begangen, ist unzulässig.
Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber zuvor eine Sanktionsmaßnahme gesetzt hat.