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Zeichnung eines Geschäftsführers ohne Gesellschaftszusatz; Verpflichtung der GmbH oder Eigengeschäft

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2022/220wbl 2022, 708 Heft 12 v. 13.12.2022

§ 18 GmbHG, § 19 GmbHG

Wer als Geschäftsführer einer GmbH als Person ohne Gesellschaftszusatz zeichnet, erweckt im Zweifel den Eindruck, er habe sich persönlich verpflichtet. Nur wenn der Vertragspartner keinen Zweifel haben konnte, dass der andere mit dem Willen handelt, die Gesellschaft zu vertreten, bleibt die formale Bezeichnung ohne Relevanz.

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