vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kommanditist; Bucheinsicht; Abschriften der Jahresabschlüsse; Außerstreitverfahren, gleichwertige Verfahrensgarantien und -regeln wie ZPO

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2022/200wbl 2022, 651 Heft 11 v. 7.11.2022

§ 166 UGB, § 142 UGB

§ 166 UGB setzt einen Kommanditisten voraus. Die Übernahme des Gesellschaftsvermögens gemäß § 142 UGB führt zur Auflösung der Gesellschaft und zwar unabhängig von der Eintragung des einvernehmlichen Ausscheidens des Kommanditisten sowie der Vollbeendigung der Gesellschaft in das Firmenbuch.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!