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Versetzungsregelung durch Kollektivvertrag

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2022/194wbl 2022, 645 Heft 11 v. 7.11.2022

§ 1153 ABGB, § 2 Abs 2 Z 2 ArbVG, Pkt 39 KollV Bord

Verlegt ein Arbeitgeber den Betrieb, kann den Arbeitnehmer eine sogenannte Folgepflicht treffen. Diese Befugnis des Arbeitgebers zur einseitigen Änderung des Arbeitsortes kann durch Kollektivvertrag rechtswirksam eingeschränkt werden.

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