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Haftung für faktischen Geschäftsführer

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2021/136wbl 2021, 465 Heft 8 v. 12.8.2021

§ 26 ABGB, § 6 Abs 1 GlBG, § 12 GlBG

Eine juristische Person haftet für eine sexuelle Belästigung auch dann, wenn der Belästiger zwar kein Organmitglied ist, aber kraft seiner Befugnisse zur selbständigen Ausübung von Unternehmer- und Arbeitgeberfunktionen befugt ist.

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