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Zur Frage, ob der Kommanditist vor Geltendmachung seines Gewinnanteils auf Herstellung eines richtigen Jahresabschlusses klagen muss oder auch sofort auf Auszahlung seines Gewinnanteils klagen kann – Mehrpersonale und zweipersonale KG

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2020/147wbl 2020, 462 Heft 8 v. 15.8.2020

§ 161 Abs 2 UGB, § 120 UGB, § 167 UGB, § 406 ZPO

Der Anspruch auf Gewinnauszahlung ist grundsätzlich gegen die Gesellschaft zu richten. Er entsteht grundsätzlich erst mit der Feststellung des Jahresabschlusses.

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