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Unzulässiges Beurteilungssystem

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2018/124wbl 2018, 405 Heft 7 v. 1.7.2018

§ 96a Abs 1 Z 2 ArbVG

Ein Bewertungsverfahren, bei dem ausschließlich „soft skills“ wie Neigungen, Interessen und andere Persönlichkeitsmerkmale, nicht aber die Fachkompetenz von Arbeitnehmern ermittelt werden, greift massiv in die Persönlichkeit der getesteten Arbeitnehmer ein. Der Einsatz eines solchen Verfahrens bedarf der Zustimmung des Betriebsrates.

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