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Kein Anspruch auf aliquote Sonderzahlung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2018/123wbl 2018, 404 Heft 7 v. 1.7.2018

§ 5 EFZG, Pkt 14 KollV Arbeiter/Gastgewerbe

Entsteht ein Anspruch auf Jahresremuneration erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens zwei Monate gedauert hat, so gebührt kein aliquoter Anteil, wenn der Arbeitgeber während des Krankenstandes, aber vor dem Ablauf von zwei Monaten das Arbeitsverhältnis kündigt.

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