Durch die GewO-Novelle 2017 wurden die Nebenrechte von Gewerbetreibenden erheblich erweitert. Dies erfolgte vor allem durch Neufassung der schon bisher bestandenen Möglichkeit sämtlicher Gewerbetreibender, die eigenen Leistungen wirtschaftlich sinnvoll zu ergänzen. Darüber hinaus wurden auch Nebenrechte einzelner Gewerbe erweitert. Die neuen Vorschriften über Nebenrechte werfen eine Reihe von Auslegungsfragen auf, von denen einige wichtige hier erörtert werden.