1. Binnenmarkt
a) Gesellschafts- und Wertpapierrecht
Zur RL über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften 1) erließ die Kom eine DurchführungsVO 2).
Die RL 2007/36/EG räumt börsennotierten Gesellschaften das Recht ein, ihre Aktionäre zu ermitteln und verpflichtet zwischengeschaltete Stellen, an dieser Namhaftmachung mitzuwirken. Diese RL soll außerdem die Verbindung börsennotierter Gesellschaften mit ihren Aktionären verbessern, insb durch die Übermittlung von Angaben über die Kette von Vermittlern, und fordert, dass diese die Ausübung von Aktionärsrechten erleichtern. Zu diesen Rechten gehören das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung, einschließlich der Ausübung des Stimmrechts, finanzielle Rechte sowie das Recht, Gewinnausschüttungen zu erhalten oder an anderen Unternehmensereignissen teilzunehmen, die vom Aussteller oder einem Dritten eingeleitet werden.