Das europäische Vergaberecht eröffnet Auswege, wenn öffentliche Auftraggeber Leistungen „Inhouse“ erbringen lassen bzw mit anderen öffentlichen Auftraggebern zur Erfüllung ihrer Aufgaben kooperieren. Die seit dem berühmten Teckal-Urteil fortentwickelte und stets heftig diskutierte Judikatur hat Eingang in die Vergaberichtlinien 2014 gefunden, deren Umsetzung mit erheblicher Verspätung nun auch in Österreich ansteht. Grund genug, sich mit den aktuell und künftig ausgenommenen öffentlich-öffentlichen Verhältnissen auseinanderzusetzen.