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Amtswegigkeitsprinzip des VStG und Art 6 EMRK

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2017/133wbl 2017, 421 Heft 7 v. 1.7.2017

Art 6 EMRK, § 25 Abs 1 VStG, § 50 GSpG, § 51 GSpG, § 52 GSpG

Das im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren für die Verwaltungsstrafbehörde wie für das Verwaltungsgericht geltende Amtswegigkeitsprinzip verstößt – selbst bei Abwesenheit der Verwaltungsstrafbehörde in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht – nicht gegen Art 6 EMRK.

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