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Zur Herstellerbezeichnung eines digitalen Lichtbildes

RechtsprechungWettbewerbs- und Urheberrechtwbl 2017/132wbl 2017, 420 Heft 7 v. 1.7.2017

§ 74 Abs 3 UrhG

Der Anspruch des Lichtbildherstellers nach § 74 Abs 3 UrhG setzt voraus, dass sein Wunsch, auf allen Ausfertigungen seine Bezeichnung anzubringen, auf objektive Weise in enger Verbindung mit dem Lichtbild zum Ausdruck gebracht wird.

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