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Erfordernisse einer Vereinbarung von Elternteilzeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2017/126wbl 2017, 407 Heft 7 v. 1.7.2017

§ 15i MuttSchG, § 15j MuttSchG, § 15n MuttSchG

Ob die Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung als Elternteilzeit zu bewerten ist, hängt vom erkennbaren Zweck der Kinderbetreuung ab. Liegt dieser Zweck vor, können auch bloß mündlich gestellte Begehren nach Teilzeitbeschäftigung – trotz des Schriftlichkeitsgebotes in § 15j MuttSchG – den Kündigungsschutz bewirken.

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