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Keine Anwendung des § 232 Abs 1a AktG auf Side-Stream-Merger

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2017/94wbl 2017, 294 Heft 5 v. 1.5.2017

§ 96 Abs 2 GmbHG, § 98 GmbHG, § 220 Abs 3 AktG, § 232 Abs 1 AktG, § 232 Abs 1a AktG, § 17 FBG

§ 232 Abs 1a AktG ist nur anwendbar, wenn die Tochtergesellschaft mit ihrer Muttergesellschaft verschmolzen wird. Auf Side-Streamverschmelzungen kann dies nicht übertragen werden.

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