Mit der Richtlinie 2014/104/EU vom 26. November 2014 wurde erstmals auf europäischer Ebene eine Maßnahme gesetzt, mit der die private Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erheblich erleichtert werden soll. Ziel dieses Beitrages ist es, die neuen Möglichkeiten zur Erlangung von Beweismitteln zu erörtern und insbesondere zu prüfen, ob die in der Richtlinie vorgesehenen Mittel auch im Schiedsverfahren angewendet werden können.