In der Entscheidung 9 ObA 106/15a hat der OGH, ausgehend von der beim ORF geübten Kündigungspraxis, erstmals dezidiert zur Frage des Vorliegens einer unzulässigen Altersdiskriminierung durch Kündigung von AN mit Erfüllung der Voraussetzungen für eine (nur) vorzeitige Alterspension Stellung genommen. Dem Urteil kommt auch über den konkret zu beurteilenden Sachverhalt hinaus erhebliche Bedeutung zu, scheint es doch der Praxis von „Frühpensionierungen“ einen „Diskriminierungs-Riegel“ vorzuschieben.