§ 76 Abs 2 GmbHG
Der Verzicht auf Ansprüche aus einem Abtretungsangebot ist, wie auch die Verkürzung der vereinbarten Bindungsfrist, formfrei möglich.
OGH, 29.11.2016, 6 Ob 214/16p
§ 76 Abs 2 GmbHG
Der Verzicht auf Ansprüche aus einem Abtretungsangebot ist, wie auch die Verkürzung der vereinbarten Bindungsfrist, formfrei möglich.
OGH, 29.11.2016, 6 Ob 214/16p