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Zu den Voraussetzungen und zur Verjährung des Ausgleichsanspruches gem § 155 Abs 4 UGB

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2017/38wbl 2017, 111 Heft 2 v. 1.2.2017

§ 155 Abs 1 UGB, § 155 Abs 4 UGB, § 155 Abs 1 HGB, Art 7 Nr 19 EVHGB

Der Geltendmachung eines Ausgleichsanspruches nach § 155 Abs 4 UGB steht nicht entgegen, dass sich aus einer bereits vorliegenden Schlussbilanz kein negativer Liquidationsanteil des Mitgesellschafters ergibt.

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