§ 155 Abs 1 UGB, § 155 Abs 4 UGB, § 155 Abs 1 HGB, Art 7 Nr 19 EVHGB
Der Geltendmachung eines Ausgleichsanspruches nach § 155 Abs 4 UGB steht nicht entgegen, dass sich aus einer bereits vorliegenden Schlussbilanz kein negativer Liquidationsanteil des Mitgesellschafters ergibt.