§ 24 Abs 3 Z 1 HVertG 1993
Dem Unternehmer zurechenbare Umstände, die zur Anspruchswahrung bei Selbstkündigung des Handelsvertreters führen, müssen aus der Unternehmersphäre stammen. Externe Umstände, wie die Eröffnung eines Tankstellenshops durch ein Konkurrenzunternehmen, sind dem Unternehmer nicht zurechenbar.