§ 1153 ABGB, § 381 EO, Art 17 StGG
Ein allgemeines Recht des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Beschäftigung besteht nicht. Nur in Ausnahmefällen, bei denen das Brachliegen der Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu einem Qualitätsverlust und zur Minderung des Niveaus führt, kann sich aus dem Arbeitsvertrag ein solches Recht ergeben.