Der akzessorische Vertrag ist eine relativ junge „Erscheinung“ der durch europäische Rechtsakte eingeführt wurde. Es verwundert daher nicht, dass zu diesem Vertrag etliche offene Fragen bestehen. Ziel dieses Beitrages ist es sowohl grundsätzliche als auch konkretere Fragen zum akzessorischen Vertrag – insbesondere zu § 17 FAGG – zu beantworten.