Als das BVwG den Antrag des Flughafens Wien auf Erweiterung um eine dritte Piste abwies, war die Aufregung groß. Der VfGH hat das Erkenntnis des BVwG nun sehr schnell wegen Willkür aufgehoben. Dem Rechtsstaat hat er damit aber einen geringeren Dienst erwiesen als beabsichtigt.