vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Umbrella Claims“ im Lichte der EU-Schadenersatzrichtlinie und des KaWeRÄG 2017

AufsätzeRAA Mag. David Kohl , RA Dr. Christian Wolfwbl 2017, 675 Heft 12 v. 1.12.2017

Durch das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz (KaWeRÄG 2017) wurde in Österreich die EU-Schadenersatzrichtlinie umgesetzt, deren Ziel es war, die in der Praxis bestehenden Hürden bei der Geltendmachung von Kartellschadenersatzansprüchen abzubauen. Es wurde dabei jedoch verabsäumt, die schadenersatzrechtliche Haftung für Preisschirmeffekte („Umbrella Effects“), also Preiserhöhungen durch Kartellaußenseiter „im Windschatten“ des Kartells, ausdrücklich zu regeln. Trotzdem bringen die durch die Novelle neu eingeführten Regelungen auch für Preisschirm-Kläger Erleichterungen mit sich. In diesem Beitrag werden die Auswirkungen der durch das KaWeRÄG 2017 eingeführten Neuerungen auf Preisschirm-Klagen schwerpunktmäßig dargestellt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte