Durch das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz (KaWeRÄG 2017) wurde in Österreich die EU-Schadenersatzrichtlinie umgesetzt, deren Ziel es war, die in der Praxis bestehenden Hürden bei der Geltendmachung von Kartellschadenersatzansprüchen abzubauen. Es wurde dabei jedoch verabsäumt, die schadenersatzrechtliche Haftung für Preisschirmeffekte („Umbrella Effects“), also Preiserhöhungen durch Kartellaußenseiter „im Windschatten“ des Kartells, ausdrücklich zu regeln. Trotzdem bringen die durch die Novelle neu eingeführten Regelungen auch für Preisschirm-Kläger Erleichterungen mit sich. In diesem Beitrag werden die Auswirkungen der durch das KaWeRÄG 2017 eingeführten Neuerungen auf Preisschirm-Klagen schwerpunktmäßig dargestellt.