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Unzulässige Erweiterung von Mitwirkungsrechten des Betriebsrates

RechtsprechungArbeitsrechtem. Univ.-Prof. Dr. Konrad Grillbergerwbl 2017/205wbl 2017, 650 Heft 11 v. 1.11.2017

§ 2 Abs 2 ArbVG, § 105 Abs 2 ArbVG, § 109 ArbVG, § 25 KollV Landes-Hypothekenbanken

Eine Regelung eines Kollektivvertrages, nach der Kündigungen des Arbeitgebers nur rechtswirksam sein sollen, wenn zuvor ein Sozialplan erstellt wurde, ist eine grundsätzlich zulässige Inhaltsnorm. Sie bewirkt aber mittelbar eine unzulässige Erweiterung von Mitwirkungsrechten des Betriebsrates und ist deshalb rechtsunwirksam.

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