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Beihilferecht: Zum Begriff „staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen“

RechtsprechungEuroparechtwbl 2017/200wbl 2017, 636 Heft 11 v. 1.11.2017

Art 10 AEUV, Art 1 AEUV

Art 107 Abs 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine nationale Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die sowohl privaten als auch öffentlichen Unternehmen eine Pflicht zur Abnahme von Strom

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