Art 102 AEUV
1. Der Handel zwischen MS kann durch die Höhe der Gebühren einer Monopol-Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte, die auch Rechte ausländischer Rechteinhaber verwertet, beeinträchtigt werden, so dass Art 102 AEUV Anwendung findet.
Art 102 AEUV
1. Der Handel zwischen MS kann durch die Höhe der Gebühren einer Monopol-Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte, die auch Rechte ausländischer Rechteinhaber verwertet, beeinträchtigt werden, so dass Art 102 AEUV Anwendung findet.