§ 1152 ABGB, § 9 Abs 5 ARG, N 53 KollV für Arbeiter der chemischen Industrie
Eine durch Betriebsvereinbarung geregelte Schichtpauschale muss eindeutig erkennen lassen, in welchem Umfang auch allfällige Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit abgegolten sein sollen.