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Zum Verbot der Einlagenrückgewähr

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2016/176wbl 2016, 523 Heft 9 v. 1.9.2016

§ 82 GmbHG, § 83 GmbHG

Der Tatbestand der verbotenen Einlagenrückgewähr (§ 82 Abs 1 GmbHG) enthält keine subjektiven Tatbestandsmerkmale; entscheidend ist das Vorliegen eines objektiven Missverhältnisses zwischen der vom Gesellschafter erbrachten Leistung und der bezogenen Gegenleistung.

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