§ 20 Abs 3 AngG, § 3 Abs 1 ArbVG, § 32 KollV für journalistische Mitarbeiter bei österr Zeitschriften und Fachmedien
Ein KollV muss eine abweichende Einzelvereinbarung nur dann ausdrücklich ausschließen, wenn eine zweiseitig zwingende Wirkung angeordnet werden soll.