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Geltungsbereich der Satzung des BAGS-KollV:

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2015/176wbl 2015, 531 Heft 9 v. 1.9.2015

ABGB § 6, ABGB § 7, Satzungserklärung des BAGS-KollV § 1 lit a

Krankenanstalten sind vom Geltungsbereich der Satzungserklärung des BAGS-Kollektivvertrages ausgenommen. Der Begriff „Krankenanstalten“ ist im Sinne des Kranken- und KuranstaltenG auszulegen. Daher unterliegen selbständige Ambulatorien nicht dem BAGS-KollV.

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