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Kartellstrafrecht: Keine Ausdehnung des § 168b StGB über das Bundesvergabegesetz hinaus

AufsätzeRA Hon.-Prof. Dr. Walter Brugger*)*)Hon.-Prof. Dr. Walter Brugger ist Rechtsanwalt und Gründungspartner von Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte in Wien. Er ist schwerpunktmäßig tätig im Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht und Autor einschlägiger Beiträge in Fachzeitschriften zum Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht sowie mehrerer Bücher, zuletzt: Brugger, Unternehmenserwerb (2014), und: Die erfolgreiche Berufung im Zivilprozess2 (2015).
Mail: walter.brugger@dbj.at
Web: http://www.dbj.at/lawyerslist/walter_brugger
wbl 2015, 366 Heft 7 v. 1.7.2015

Der Beitrag untersucht, ob die gerichtliche Strafbarkeit für wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 168b StGB) nur bei Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG) eintritt oder auch bei Ausschreibungen oder Angebotseinholung durch private Unternehmen.

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