VfGG § 87 Abs 2, ABGB § 1431, ABGB § 1432, ABGB § 1433
Ansprüche aus der Zahlung einer Nichtschuld iSd §§ 1431 ff ABGB sind dann keine Materie des Privatrechts, wenn der Vermögenszuwachs auf einem öffentlich-rechtlichen Titel beruht. Die Zahlungen von Pönalezinsen an den Bund erfolgten auf Grund von Bescheiden der Finanzmarktaufsichtsbehörde und beruhen daher auf einem öffentlich-rechtlichen Titel iSd angeführten Judikatur.