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Individualanträge gegen Hypo-Sondergesetze unzulässig

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2015/124wbl 2015, 356 Heft 6 v. 1.6.2015

B-VG Art 139 Abs 1 Z 3, B-VG Art 140 Abs 1 Z 1 lit c

In der Möglichkeit, ein gerichtliches Verfahren anhängig zu machen, ist grundsätzlich ein zumutbarer Weg zur Geltendmachung von Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen bzw die Gesetzmäßigkeit von Verordnungen zu sehen.

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