AngG § 1
Eine kaufmännische Tätigkeit liegt vor, wenn die Kassiererin in einem Tankstellenshop nicht bloß Geldbeträge entgegennehmen und in der Kassa verbuchen muss, sondern bei einem umfangreichen Sortiment auch die angelieferten Waren auf Qualität untersuchen muss, sowie die Lieferscheine zu überprüfen und zu unterzeichnen hat.