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Vordienstzeitenanrechnung im KollV für Angestellte/Metallgewerbe

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2015/196wbl 2015, 591 Heft 10 v. 1.10.2015

ABGB § 6, ABGB § 7, KollV für Angestellte des Metallgewerbes § 17 Abs 8

Die normativen Bestimmungen eines KollV sind nach ihrem objektiven Inhalt auszulegen. Maßgeblich ist daher, welchen Willen des Normgebers der Leser dem Text entnehmen kann. Dabei kann auch ein Blick über den „Kollektivvertragsrand“ als zusätzliches Auslegungskriterium herangezogen werden.

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