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Schadenersatzrecht: Zur Haftung für einen durch den Absturz eines Luftfahrzeugs verursachten Schaden

RechtsprechungEuroparechtwbl 2015/191wbl 2015, 580 Heft 10 v. 1.10.2015

Art 2 Abs 1 lit a und c der VO (EG) Nr 2027/97 des Rates vom 9. Oktober 1997 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen, Art 1 Abs 1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, das am 28. Mai 1999 in Montreal geschlossen und im Namen der EU durch den Beschluss 2001/539/EG des Rates vom 5. April 2001 genehmigt wurde

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