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Kennzeichenrecht: Ein „natürliches Mineralwassers, das aus ein und derselben Quelle stammt“, iS des Art 8 Abs 2 der RL 2009/54/EG umfasst Mineralwässer auch aus mehreren Quellen, aber mit gemeinsamem Ursprung und identischen Merkmalen

RechtsprechungEuroparechtwbl 2015/190wbl 2015, 577 Heft 10 v. 1.10.2015

Art 8 Abs 2 der RL 2009/54/EG des EP und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern

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