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Zur Begründung eines Verdachts für Hausdurchsuchung durch Internetauftritt

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2014/163wbl 2014, 474 Heft 8 v. 1.8.2014

WettbG § 12 Abs 1, KartG § 1, AEUV Art 101

Solange ein bestimmtes Verhalten als kartellrechtswidrig verfolgt werden darf, kann es auch mit allen der Ermittlungsbehörde zur Verfügung stehenden Ermittlungsmethoden erforscht werden.

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