EuGH, 03.04.2014, Rs C-559/12 P
(Frankreich/Kom – „La Poste“)
b) Art 107 und 108 der KomMitteilung über die Anwendung der Art 87 und 88 EG-V auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsübernahmen und Bürgschaften, ABl C 71/20 00:
Mit Beschluss 2010/605/EU vom 26. Januar 2010 stellte die Kom fest, dass die französische Post (idF „La Poste“) im Ausgangsverfahren bis zu ihrer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft am 1. März 2010 durch ihre besondere Rechtsstellung als öffentliches Gewerbe- und Handelsunternehmen (EPIC für établissement public à caractère industriel et commercial) Vorteile genoss, die einer staatlichen Beihilfe gleichgekommen seien. Dieser rechtliche Rahmen verlieh ihr eine vom Staat getrennte, rechtliche Eigenständigkeit und besondere Zuständigkeiten, die ihr vom Staat zugewiesen wurden. Sie war von den allgemeinen Zahlungsunfähigkeits- und Gesamtvollstreckungsverfahren und von den Vorschriften des allgemeinen Rechts über die Gesundung und Abwicklung von Unternehmen in Schwierigkeiten ausgenommen. Der Staat bürgte unbeschränkt für ihre Schulden, so dass ein Gläubiger immer die Sicherheit hatte, dass seine Forderung beglichen werde.