EuGH, 03.04.2014, Rs C-224/12 P
(Kom/Königreich der Niederlande und ING Groep NV)
a) Art 107/1 AEUV:
Im Zuge der Bankenkrise beschlossen die Niederlande, die Eigenmittel der ING-Bank durch Ausgabe von Wertpapieren im Nennwert von 1 Mrd € aufzustocken. Diese wurden vom nl Staat zum Ausgabepreis von 10 € je Wertpapier gezeichnet, wodurch ING ihre Eigenmittel um 10 Mrd € aufstocken konnte. Diese Wertpapiere gewährten weder ein Stimmrecht noch einen Anspruch auf Dividenden. Als weitere Beihilfenmaßnahme wurde ein Austausch künftiger Gewinnströme wertgeminderter Außenstände, namentlich in den Vereinigten Staaten gewährter grundpfandrechtlich besicherter Darlehen, vereinbart.