AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2014, 445 Heft 8 v. 1.8.2014
der zufolge Vereinbarungen zwischen Unternehmen, deren gemeinsamer Marktanteil (zwischen Wettbewerbern) 10% bzw 15% (zwischen Nicht-Wettbewerbern) beträgt, freigestellt sind, wurde erlassen.